4 Gründe möchte ich Ihnen hier vorstellen:
Dann könnte Ihr Belegaufkommen so gering sein, dass Sie einfach mit einer entsprechend gut sortierten Loseblattsammlung agieren können.
Mehr muss nicht sein. Weniger darf es aber nicht sein.
Gern sehe ich Ihre Belege durch
und helfe Ihnen bei der Verknüpfung zur Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung.
Dann könnte Ihr Belegaufkommen eine Loseblattsammlung unübersichtlich machen.
Außerdem haben Sie bei einer Loseblattsammlung keinen unterjährigen Überblick über Ihre steuerliche Situation.
Hier bietet sich ein amerikanisches Journal in einer Tabellenkalkulation an.
Eine Datei im Excel-Format zur einfachen und vor allem schnellen Bedienung stelle ich Ihnen gern zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie eine Einweisung in die Handhabung erhalten. Ich lasse Sie nicht allein.
Wenn Sie möchten, mailen Sie mir die Datei monatlich, und wir besprechen, was Sie verbessern müssen oder können.
Selbstverständlich halte ich Ihre Arbeitnehmer über alle für Ihren Betrieb wesentlichen steuerlichen Veränderungen und Neuerungen auf dem Laufenden.
Da können Sie sich auf mich verlassen.
Außerdem empfehle ich Ihnen ein Produkt von DATEV.
Es heißt DATEV Mittelstand Faktura, und hier können Sie sich direkt bei DATEV darüber informieren.
Schauen Sie sich auch gern auf dieser Homepage hier weiter um.
Ganz ehrlich:
Erst kommt Ihr betrieblicher Ablauf. Der sollte perfekt laufen.
Dann kommt die Ermittlung Ihres steuerlichen Ergebnisses.
Selbst wenn Sie über eine komplett eigene Software verfügen, sollten Sie nicht auf kompetenten steuerlichen Rat verzichten.
Technisch heißt das Zauberwort für eine Zusammenarbeit Fernbetreuung.
Auf diese Weise kann ich in Ihre Buchführung schauen und je nach Bedarf helfend erstellen, kontrollieren oder beraten.
Sie möchten sich als Unternehmen losgelöst von einem Steuerberater bei DATEV informieren? DATEV gibt Ihnen hierzu mehrere Möglichkeiten: